SAILTRIP 27.04.2012

 

Liebe Wassersportler,

 

 

hier ein wichtiger Hinweis, um sie vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren.

Viele glauben, dass durch den Beschluss des Deutschen Bundestages die Führerscheinpflicht erst ab einer Motorleistung über 11,4kw (15 PS)  beginnen würde. Dies ist nicht der Fall. Bis zu einer Umsetzung der Regelung durch das BMVBS und deren Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt mit dem Datum des Inkrafttretens, gilt weiterhin die 3,68kw (5 PS) Regelung. Die Benutzung von Motoren über 3,68kw ohne SBF- Binnen bzw. SBF-See wird also immer noch als Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert. Wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist derzeit nicht abzusehen, Optimisten gehen von einem Inkraftreten noch vor den Sommerferien aus.

Im letzten Entwurf ist eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit für das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf 25km/h vorgesehen., d.h. konkret: Auch wenn das Boot mit einem 15PS-Motor schneller laufen würde, darf der Bootsführer ohne Führerschein diese Geschwindigkeit nicht überschreiten.
Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass man ohne Führerschein z.B. einen Wasserskiläufer ziehen darf.

Die Prüfung ist stets auf einem führerscheinpflichtigen Fahrzeug abzulegen. Nach Inkrafttreten der Verordnung muss dann die Mindestleistung des Motors bei der praktischen Prüfung unter Motor mehr als 15PS (11,4kw) betragen!

Quelle: DSV-PA Nürnberg


 

 SAILTRIP 31.03.2012

Übergangsregelung Sportbootführerschein-See/Sportbootführerschein Binnen ab dem 01. Mai 2012

Bewerber für den Erwerb des Sportbootführerscheins-See oder -Binnen, die sich bis zum 30. April 2012 zu einem Prüfungstermin bis einschließlich 31. Juli 2012 zur Prüfung anmelden, können auf Antrag nach den bisher geltenden Richtlinien geprüft werden. Wird eine Prüfung in diesem Zeitraum nach bisherigem Verfahren nicht bestanden, so ist einmalig eine Wiederholung der Prüfung nach altem Verfahren bis zum 31. Oktober 2012 möglich.Vor dem 1. Mai 2012 bestandene und noch gültige Prüfungsteile sind entsprechend als praktische oder theoretische Prüfung anzuerkennen. Gleiches gilt für bestandene und noch gültige Prüfungsteile für die Antriebsart Segelsurfen; diese Prüfungen (Segelsurfen) sind nach dem bisherigem Prüfungsverfahren abzuschließen. Bekanntmachungen von Korrekturen der neuen Fragenkataloge und Zusammensetzung der FragebogenKorrekturen der neuen Fragen- und Antworten-Kataloge für den  Sportbootführerschein-Binnen und -See (einschließlich der Navigationsaufgaben) werden im Verkehrsblatt Nr. 06/12 veröffentlicht, welches am 31. März 2012 erscheint. Gleiches gilt für die Verteilung der Fragen auf die einzelnen Fragebogen.Änderung Richtlinien Sportbootführerschein-Binnen und - See/Neue Fragenkataloge

In der Ausgabe Nr. 21 des Verkehrsblatts vom 15. November 2011 sind die Änderungen der Durchführungsrichtlinien Sportbootführerschein-Binnen und -See sowie die Bekanntmachungen der Fragenkataloge zum Erwerb der Sportbootführerscheine-Binnen und -See vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlicht worden. Die Änderungen treten am 1. Mai 2012 in Kraft.  Die Neufassungen der Richtlinien und die Fragenkataloge sollen demnächst unter www.elwis.de, Freizeitschifffahrt, Führerschein-informationen veröffentlicht werden.

Angaben ohne Gewähr.


 

 

 

 

 

Liebe Wassersportler,

 

 

hier ein wichtiger Hinweis, um sie vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren.

Viele glauben, dass durch den Beschluss des Deutschen Bundestages die Führerscheinpflicht erst ab einer Motorleistung über 11,4kw (15-PS)  beginnen würde. Dies ist nicht der Fall. Bis zu einer Umsetzung der Regelung durch das BMVBS und deren Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt mit dem Datum des Inkrafttretens, gilt weiterhin die 3,68kw (5PS) Regelung. Die Benutzung von Motoren über 3,68kw ohne SBF- Binnen bzw. SBF-See wird also immer noch als Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert. Wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist derzeit nicht abzusehen.

Quelle: PA. Nürnberg


 

14.12.2012

Ab 01.05.2012

Neue Sportbootführerschein - Prüfungsregularien!

Theorieprüfung
neu ab 01.05.2012 

285 Prüfungsfragen

15 Fragebogen (30 Fragen)
15 Kartenaufgaben mit je 9 zusammenhängende Fragen
(getrennte Bewertung von Fragebogen und Kartenaufgabe)
Fragebogen: 30-24 Punkte bestanden / 
23-0 Punkte nicht bestanden
Kartenaufgabe: 9-7 Punkte bestanden / 
6-0 Punkte nicht bestanden

Multiple Choice
die sonst mögliche mündliche Prüfung entfällt!

60 min Bearbeitungszeit

Die theoretischen Fragen wurden etwas reduziert, die Anforderungen in der Navigation deutlich erhöht. Die Navigationsprüfung muss eigenständig bestanden werden.
Die Chance der Bestehens durch eine mündliche Prüfung entfällt.
Die gemeinsame Bearbeitungszeit für Kartenaufgabe und Fragebogen ist knapp bemessen.
Die Basisfragen werden von SBF-Binnen und SBF-See gegenseitig anerkannt - werden also nur noch einmal geprüft.

Die Grundlage für die Navigationsaufgaben in der künftigen SBF-See-Prüfung bildet die Seekarte "D 49" (Mündungen der Jade, Weser und Elbe).
Für die insgesamt 15 Navigationsaufgaben (analog der 15 unterschiedlichen Prüfungsbogen) wurden aus dieser Karte 8 Ausschnitte festgelegt, die als "Arbeitstitel" die Bezeichnungen 1, 2, 8, 10, 11, 12, 13 und 14 führen. Diese Arbeitstitel haben weiter keine Bedeutung.
Jedem der 8 Kartenausschnitte wurden gesonderte MW-Werte zugeordnet, die sich auch in der Übungskarte "D 49" wiederfinden. Die Übungskarte wurde mit Datum vom 22.01.2010 "eingefroren", so dass die jährliche Änderung der MW künftig zu berücksichtigen ist. Die Werte der Ablenkung sind in der Aufgabenstellung vorgegeben.


Praxisprüfung
neu ab 01.05.2012

Pflichtmanöver:
1. Person über Bord
2. Anlegen
3. Ablegen
4. Fahren nach Kompass
5. Peilen (Einfache oder Kreuzpeilung)

Sonstige Manöver:
1. Kursgerechtes Aufstoppen
2. Wenden auf engem Raum
3. Fahren nach Schifffahrtszeichen
4. Anlegen einer Rettungsweste
5. Manöverschallsignal (eins von drei)

von 3 Aufgaben müssen 2 bestanden werden

Knoten:
1. Achtknoten
2. Kreuzknoten
3. Palstek
4. Einfacher oder doppelter Schotstek
5. Stopperstek
6. Webleinstek
7. Webleinstek auf Slip
8. Rundtörn mit zwei halben Schlägen
9. Belegen einer Klampe mit Kopfschlag

von 7 müssen 6 bestanden werden

Bei den Pflichtmanövern und sonstigen Manövern ist ein Manöver mehr ist zu bestehen.
Die Zusammenstellung der Knoten ist etwas geändert worden. Es muss ein Knoten mehr gezeigt werden.
Sonstige Manöver und Knoten werden mit vorhandenem SBF-Binnen (Motor) anerkannt (die Pflichtmanöver nicht!).

(Angaben ohne Gewähr)

 


 

23.11.2011

  

Sportbootführerscheine Binnen und See  werden ab dem 01.05.2012 auf das Multiple-Choice-Verfahren umgestellt

 

 

Anlässlich der Eröffnung der Hanseboot am 29.10.2011 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung folgende Presseerklärung zur Sportbootführerscheinreform veröffentlicht:

„Presseerklärung anlässlich der Eröffnung der Hanseboot am 29.10.2011

- Reform der Sportbootführerscheine - Umstellung der Prüfung auf das Antwort-Auswahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren)

 

Ab dem 1. Mai 2012 werden die Prüfungen für den Erwerb der Sportbootführerscheine umgestellt. Die Fragenkataloge zum Erwerb der Sportbootführerscheine werden zukünftig auf das Antwort-Auswahl-Verfahren umgestellt, teilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anlässlich der Hanseboot in Hamburg mit. Am 15. November werden die neuen Fragenkataloge in einem Sonderband des Verkehrsblattes veröffentlicht.

 

Der Deutsche Bundestag hatte die Umstellung gefordert. Es wird zukünftig mehr Praxiswissen abgefragt werden und der theoretische Teil der Prüfung ist erheblich gekürzt worden.

Die Prüfungsinhalte für den Erwerb des Sportbootführerscheins-Binnen und für den Erwerb des Sportbootführerscheins-See sind besser aufeinander abgestimmt worden. Durch die Weiterentwicklung des modularen Systems können gleichartige Prüfungsgegenstände jeweils anerkannt werden. Wer zum Beispiel einen Sportbootführerschein-See durch Prüfung erworben hat, ist bei einer Prüfung für den Sportbootführerschein-Binnen von der Beantwortung der Basisfragen befreit.“

Quelle: DSV Prüfungsausschuss Nürnberg

 


 

19.10.2011

 

Die schriftliche Prüfung für das LRC, das SRC und das UBI wird seit 01.10.2011 im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt.

 

Die Fragenkataloge sind unter

http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/hinweise-sprechfunk-funkzeugnisse/index.html

veröffentlicht.

Praktische Prüfung für das SRC bzw. LRC

Da das Verfahren nach WRC 2007 im Yachtfunkdienst veröffentlicht wurde, kann jede Bewerberin, jeder Bewerber wählen, nach welchem Verfahren sie/er geprüft werden möchte. Entweder das alte (gültige System) oder das neue (u.a. erkennbar am 3maligen Mayday).

Eine Mischform aus beiden Systemen ist unzulässig und führt wahrscheinlich zwangsläufig zum Scheitern in der Prüfung.

Weitere Infos erhalten Sie direkt von [email protected]

Quelle: DSV Prüfungsausschuß Nürnberg


 

 14.08.2011

Praktische Prüfung zum SKS-Schein in Portoroz

Die Leitung der Marina Portoroz hat uns mitgeteilt, dass ab 1. Juli 2011 das Anlegen zu Übungszwecken in den Boxen nicht mehr erlaubt ist.

Es wurde aber gestattet, zu Übungszwecken in der Hafeneinfahrt und am Steg gegenüber der Tankstelle (wenn dadurch der Schiffsverkehr nicht behindert wird) anzulegen. Ebenso kann der Schwimmsteg rechts neben der Einfahrt oder der Kopf der Stege zum längsseits Anlegen benutzt werden, wenn dadurch die Crews dort liegender Schiffe nicht belästigt werden und Schäden absolut ausgeschlossen werden können.

Es wird deshalb auch das römisch-katholisch-Anlegen zwischen den Pfählen nicht mehr geprüft.


26.06.2011

Sehr geehrte Kunden,

ab sofort gilt für alle Praxistörns folgende Ermäßigungen.

Bei Buchung bis -

31.12.2011 Ermäßigung 20% auf alle Seetörns!

31.01.2012 Ermäßigung 10% auf alle Seetörns!

Unsere Stammkunden erhalten 5% Wiederholerrabatt auf alle Seetörns!

Wir freuen uns auf Ihre Buchung.


   17.02.2011

Neue Fragenkataloge für SRC und LRC


Die neuen Fragen- und Antwortenkataloge für die theoretische Prüfung zum Erwerb der Funkbetriebszeugnisse SRC und LRC;sowie für die Anpassungsprüfung zum SRC für Inhaber nicht allgemein anerkannter ausländischer Funkbetriebszeugnisse sind veröffentlicht. 

Die Fragen sind komplett auf das Multiple-Choice-System umgestellt. Zu jeder Frage gibt es vier Antworten, von denen immer eine Antwort, in den Katalogen immer die erste Antwort, richtig ist.

 Die Kataloge sind unter:

www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/hinweise-sprechfunk-funkzeugnisse/index.html  als pdf-Dateien verfügbar.

Funkzeugnisse für Schiffsführer / Übergangsregelungen ausgelaufen

Seit 2005 besteht nach der Sportseeschifferscheinverordnung die Pflicht, dass die Schiffsführer entsprechend der funktechnischen Ausrüstung der Yacht ihre Qualifikation durch den Besitz des entsprechenden Funkbetriebszeugnisses nachweisen müssen.


Der Besitz der neuen Funkbetriebszeugnisse „Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis“ (SRC) und „Allgemeines Funkbetriebszeugnis“ (LRC) ist für Schiffsführer nur dann erforderlich, wenn eine entsprechende GMDSS-fähige Funkanlage an Bord ist. Solange nur eine Sprechfunkanlage betrieben wird, kann mit einem Sprechfunkzeugnis weiterhin uneingeschränkt am Sprechfunk teilgenommen werden.

Nachdem mehrere Übergangsregelungen ausgelaufen sind, werden festgestellte Verstöße gegen diese Pflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von € 150,00 geahndet.